Verfahrensgang

OVG für das Land NRW (Aktenzeichen 16 A 2971/00)

 

Tenor

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 24. Oktober 2000 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

 

Gründe

Die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. Oktober 2000 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Im Revisionsverfahren kann geklärt werden, ob bei einem Fachrichtungswechsel nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG i.d.F. ab dem 18. BAföG-Änderungsgesetz vom 17. Juli 1996 (BGBl I S. 1006) bis zum Beginn des dritten (bzw. vierten) Fachsemesters die Anrechnung von Fachsemestern auf die andere Ausbildung zugunsten des Auszubildenden zu berücksichtigen ist.

 

Unterschriften

Dr. Säcker, Schmidt, Dr. Franke

 

Fundstellen

Dokument-Index HI600415

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