Verfahrensgang
LG München I (Urteil vom 27.08.2010; Aktenzeichen 7 KLs 572 Js 46495/08) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Unterschriften
Lübbe-Wolff Landau Kessal-Wulf
Fundstellen
Dokument-Index HI7536549 |
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