Verfahrensgang

BGH (Beschluss vom 25.01.2012; Aktenzeichen 1 StR 45/11)

LG München I (Urteil vom 27.08.2010; Aktenzeichen 7 KLs 572 Js 46495/08)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Unterschriften

Lübbe-Wolff Landau Kessal-Wulf

 

Fundstellen

Dokument-Index HI7536549

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge