Rz. 50

Die Durchführungsverordnung zum ZTR enthält Formblätter für sämtliche Handelsregisteranmeldungen. Zur Eintragung der OOD sind die im Formblatt vorgegebenen Daten anzugeben, z.B. Antragsteller (Geschäftsführer, Prokurist oder ausdrücklich dazu bevollmächtigter Anwalt), Firma und Stammkapital. Weiter hat der Antragsteller eine Erklärung zur Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben zu unterzeichnen. Neben dieser Erklärung sind der Anmeldung grundsätzlich die in Rdn 51 aufgezählten Unterlagen beizulegen.

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