Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragserstattung. rechtsgrundlose Übergangsgeldzahlung

 

Orientierungssatz

1. Zur Frage, ob die Rückzahlung der Krankenversicherungsbeiträge des Rehabilitationsträgers zu einer Rückabwicklung des Versicherungsverhältnisses führt. Umfang des Ersatzanspruchs des Unfallversicherungsträgers nach RVO § 1509a:

2. Die KK hat der BG die Krankenversicherungsbeiträge zu erstatten, die diese in der Zeit entrichtete, als sie zu Unrecht Übergangsgeld an den Versicherten gezahlt hat. Dies ist keine - möglicherweise verbotene - Rückabwicklung eines Krankenversicherungsverhältnisses. Denn in der streitigen Zeit bestand das Krankenversicherungsverhältnis auf jeden Fall schon deshalb, weil der Versicherte Anspruch auf Krankengeld hatte (RVO § 311 S 1 Nr 2), der durch den Bezug von Übergangsgeld nicht wegfiel, sondern nur ruhte (RVO § 182 Abs 6).

 

Normenkette

RVO § 381 Abs 3a Nr 2 Fassung: 1974-08-07, § 1509a Fassung: 1963-04-30, § 18 Abs 6 Fassung: 1974-08-07, § 311 S 1 Nr 2 Fassung: 1974-08-07

 

Verfahrensgang

SG Karlsruhe (Entscheidung vom 17.02.1977; Aktenzeichen S 3 Kr 1355/76)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652972

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