Entscheidungsstichwort (Thema)
Beiladung des Arbeitnehmers bei Streit über das Bestehen von Versicherungspflicht
Orientierungssatz
Fordert die Einzugsstelle von einem Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge mit der Begründung, bestimmte Arbeitnehmer seien versicherungspflichtig, so brauchen diese Arbeitnehmer nicht notwendig beigeladen zu werden.
Normenkette
SGG § 75 Abs 2 Fassung: 1953-09-03
Fundstellen
Dokument-Index HI1647085 |
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