Entscheidungsstichwort (Thema)

Beiladung des Arbeitnehmers bei Streit über das Bestehen von Versicherungspflicht

 

Orientierungssatz

Fordert die Einzugsstelle von einem Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge mit der Begründung, bestimmte Arbeitnehmer seien versicherungspflichtig, so brauchen diese Arbeitnehmer nicht notwendig beigeladen zu werden.

 

Normenkette

SGG § 75 Abs 2 Fassung: 1953-09-03

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1647085

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