Rz. 40

Der Gesellschaftsvertrag der Limitada muss in portugiesischer Sprache abgefasst sein. Mehrsprachige Verträge, bei denen die Sprachfassungen in Kolumnen nebeneinander gestellt sind, werden von den Handelsregistern mit der Maßgabe akzeptiert, dass die portugiesische Fassung verbindlich ist.

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