Tenor
Berichtigungsbeschluss zum Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 22.10.2019, Az. 5 W 104/18
Der Beschluss vom 22. Oktober 2019, Az. 5 W 104/18 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit (§ 42 Abs. 1 FamFG) dahingehend berichtigt, dass es im Rubrum statt "M... Blatt 7...-11 - Amtsgericht Frankfurt (Oder)" heißen muss "M... Blatt 7...-11 - Amtsgericht Eisenhüttenstadt und im Tenor statt "...Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt (Oder)..." "...Beschlusses des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt...".
Fundstellen
Dokument-Index HI13689079 |
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