Rn 12
Gegen den Versagungsbeschluss bzw. die Bestätigung steht den Betroffenen die sofortige Beschwerde nach § 253 zu, die nur darauf gestützt werden kann, dass das Gericht den Bedingungseintritt verkannt, zu Unrecht verneint oder durch unrechtmäßige Verweigerung einer zweckmäßigen Nachfrist vereitelt hat.[13] Gegen die Fristsetzung durch das Gericht ist kein Rechtsmittel gegeben.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen