Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergabe berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen

 

Tenor

1. Der Antrag wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

3. Der Antragsteller hat der Vergabestelle die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen zu erstatten.

 

Gründe

I.

Die Bundesanstalt für Arbeit (VSt) hatte am … 2001 im Bundesausschreibungsblatt, Ausgabe .., mit der Ausschreibung Nr. … verschiedene berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen im Bezirk des Arbeitsamtes … in drei Losen öffentlich ausgeschrieben.

Nach der Leistungsbeschreibung haben die Bieter ein zielgruppenspezifisches Lehrgangskonzept zu entwickeln, das Jugendliche aus einer bestimmten Zielgruppe auf die Berufswahlentscheidung vorbereiten soll. Die Leistungsbeschreibung zu Los 1 enthält u. a. folgende Vorgaben:

„Teil I – Vorgaben für die Maßnahme (Rahmenbedingungen)

1. Beschreibung der Zielgruppe

Grundsätzlich gehören zur Zielgruppe – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und Erwachsene ohne berufliche Erstqualifikation. Es ist davon auszugehen, dass die allgemeine Schulpflicht erfüllt ist. Wegen der Berufsschulpflicht wird auf Teil I Ziffer 4.7 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.

Zur Zielgruppe der geplanten Maßnahmen zählen Jugendliche und junge Erwachsene, die noch nicht berufsreif sind und nicht zur Zielgruppe eines Förderlehrgangs gehören, dies sind insbesondere:

  • • sozial Benachteiligte
  • • Aussiedler
  • • Ausländer, wenn die Voraussetzungen des § 63 SGB III erfüllt sind
  • • Jugendliche und junge Erwachsene mit beruflich schwerwiegenden Bildungsdefiziten, dazu können auch Ausbildungsabbrecher gehören.
  • • An- und Ungelernte
  • • noch nicht berufsreife Jugendliche, die Starthilfen bedürfen, weil sie wegen vorübergehender Entwicklungsschwierigkeiten im physischen Bereich der Belastung der Berufsausbildung noch nicht gewachsen sind
  • • Strafentlassene
  • • Behinderte/Rehabilitanden

Folgende Hemmnisse und Negativerfahrungen sind u. a. oftmals beim Personenkreis der o. g. Zielgruppe anzutreffen:

  • • Motivationsdefizite
  • • ehemalige Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit
  • • Abbruch beruflicher Bildungsmaßnahmen
  • • Scheitern in Ausbildung und Arbeit

Über die Zugehörigkeit zur Zielgruppe entscheidet das Arbeitsamt. Die Förderung dieser Personengruppe setzt voraus, dass ein zielgruppenspezifisches Lehrgangskonzept nach den Rahmenvorstellungen des RdErl 42/96 und den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung entwickelt wird. Dieses Konzept ist als Leistungsangebot (Teil II) vorzulegen.

2. Maßnahmen/-ziel

Es handelt sich um eine außerbetriebliche/werkstattorientierte BvB in Kombination eines Lehrgangs „testen – informieren – probieren” (Tipp) und einen „Lehrgang zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen” (BBE).

Zielsetzung dieser Maßnahme ist zum einen, bei den Teilnehmern, die den Anschluss an das Berufsleben zu verlieren drohen oder bereits verloren haben, die Bereitschaft zu wecken und zu fördern, eine berufliche Ausbildung oder Arbeitnehmertätigkeit aufzunehmen sowie an weiteren erforderlichen BvB teilzunehmen.

Andererseits sollen die Teilnehmer, die zwar eine berufliche Vorstellung entwickelt haben, aber für eine Ausbildung noch nicht in Betracht kommen, bildungsmäßig und durch Stabilisierung der Persönlichkeit soweit vorbereitet werden, dass nach der Teilnahme am Lehrgang eine Ausbildung bzw. wenn dies nicht in Frage kommt, eine Arbeitnehmertätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgenommen werden kann.

4.4 Aufnahme von Teilnehmern

Der Träger nimmt nur Teilnehmer auf, die ihm durch das Arbeitsamt … benannt worden sind. Die Ablehnung eines vom Arbeitsamt benannten Teilnehmers durch den Träger ist nicht möglich.

4.5 Vorzeitige Beendigung

Über die vorzeitige Maßnahmenbeendigung eines Teilnehmers entscheidet das Arbeitsamt. Das gilt auch für Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Ablauf bzw. den Erfolg der Bildungsmaßnahme gefährden.

Teil II – Anforderungsprofil der Maßnahme

1.4 Personal

Der Träger sichert zu, dass in der Maßnahme entsprechend der Schwankungsbreiten sowohl quantitativ als auch qualitativ das erforderliche Personal eingesetzt wird. Seitens des Arbeitsamtes wird der Personalkontinuität ein besonders hoher Stellenwert beigemessen.

Quantität

Es gilt folgender Personalschlüssel:

Schwankungen

Ausbilder

Sozialpädagogen/Sozialarbeiter

Lehrkräfte

von

bis

30 TN

41 TN

4,00

1,50

1,00

42 TN

53 TN

4,00

2,00

2,00

Je Berufsfeld (siehe Maßnahmeübersicht) ist ständig ein in Vollzeit beschäftigter Ausbilder vorzuhalten. Die eingesetzten Ausbilder haben im entsprechenden Umfang auch Lehrtätigkeiten im Bereich der fachtheoretischen Unterweisung zu übernehmen. Der Träger hat Art und Umfang der Beschulung im Leistungsangebot detailliert darzustellen.

Qualität

Die Qualität des Personals ist ein wesentlicher Bewertungsmaßstab.

1.5 Erfolgsbeobachtung und Qualitätssicherung

Die Erfolgsbeobachtung ist im Angebot zuzusichern. Sie ist verpflichtender und verbindlicher Bestandteil der konzeptionellen Darstellung.

Die Ergebnisse d...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge