Entscheidungsstichwort (Thema)

Beseitigung eigenmächtiger baulicher Veränderungen eines Mieters

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter eine Beseitigung der vom Mieter eigenmächtig vorgenommenen baulichen Veränderung verlangen kann.

 

Orientierungssatz

Eingriffe in die Substanz der Mietsache, insbesondere bauliche Veränderungen sind dem Mieter regelmäßig nicht gestattet. Verstöße hiergegen lösen unter dem Gesichtspunkt des vertragswidrigen Gebrauchs und der Eigentumsbeeinträchtigung Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche und Schadenersatzansprüche gemäß BGB §§ 550, 823, 1004 und in entsprechender Anwendung des BGB §§ 276, 325, 326 aus.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 535, 550, 823, 1004, 276, 325-326

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538053

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