Entscheidungsstichwort (Thema)

Baugeld aufgrund Kontokorrentkredits. Berechnung. Selbstbeteiligung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Grundlage einer Baugeldgewährung können Kreditgeschäfte verschiedener Art sein, auch Kredite in laufender Rechnung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

2. Zur Berechnung des aufgrund eines Kontokorrentkredits empfangenen Baugeldes.

3. Ein Baugeldempfänger kann sich nicht dadurch eine gegenüber BauFordSiG § 1 Abs 2 günstigere Stellung verschaffen, daß er sich nicht selbst an der Herstellung des Baues beteiligt, sondern damit Gesellschaften beauftragt, an denen er allein beteiligt ist, und deren Geschäfte er selbständig führt.

 

Normenkette

BauFordSiG § 1 Abs. 1 Sätze 1-2, Abs. 2-3; BGB § 823 Abs. 2

 

Verfahrensgang

OLG Hamm (Entscheidung vom 12.04.1984; Aktenzeichen 27 U 4/83)

LG Hagen (Entscheidung vom 30.09.1982; Aktenzeichen 16 O 327/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538017

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