Leitsatz (amtlich)
Der Ersatzanspruch gegen den Geschäftsführer einer GmbH aus seiner Geschäftsführung fällt auch dann unter GmbHG § 46 Nr 8, wenn er auf BGB § 687 Abs 2 gestützt wird.
Fundstellen
Haufe-Index 650046 |
NJW 1975, 977 |
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