Rz. 237
Steuerpflichtige Schenkungen, d.h. notariell beurkundete Schenkungen, Schenkungen von Immobilien und andere registrierungspflichtige Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tode an Erben oder Vermächtnisnehmer gemacht hat, werden für die Ermittlung des anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt, außer in der Region Brüssel-Hauptstadt.[165] Die anwendbare Progressionsstufe der Erbschaftsteuer wird festgelegt, indem zu der Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer hinzugefügt wird.
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