Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsunfall. Alkoholgenuß. selbstgeschaffene Gefahr

 

Orientierungssatz

Ein angetrunkener LKW-Beifahrer hat beim tödlichen Sturz vom Laufsteg eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Tanklastzuges, auf dem er zuvor - trotz mehrmaliger Aufforderung seines am LKW-Steuer sitzenden Kollegen, vom Tankwagen herunterzukommen - ein Sonnenbad genommen hatte, auch unter dem Gesichtspunkt der selbstgeschaffenen Gefahr gemäß § 548 RVO einen Arbeitsunfall erlitten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 02.11.1988; Aktenzeichen 2 RU 7/88)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666567

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