Entscheidungsstichwort (Thema)
Beginn der dreimonatigen Antragsfrist bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Orientierungssatz
Die dreimonatige Rentenantragsfrist nach § 99 Abs 1 S 1 SGB 6 bei einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beginnt erst mit dem Ablauf des sechsten Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1658919 |
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