Entscheidungsstichwort (Thema)

Beginn der dreimonatigen Antragsfrist bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

 

Orientierungssatz

Die dreimonatige Rentenantragsfrist nach § 99 Abs 1 S 1 SGB 6 bei einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beginnt erst mit dem Ablauf des sechsten Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 08.07.1998; Aktenzeichen B 13 RJ 49/96 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658919

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