Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausstrahlung. Kindererziehungszeit. Lehrer. deutsche Schule im Ausland
Leitsatz (amtlich)
Die Beschäftigung bei einer deutschen Schule im Ausland aufgrund eines gesonderten Arbeitsvertrages mit dem dortigen Schulträger begründet keine "Ausstrahlung" iS des § 4 SGB 4.
Dies gilt auch dann, wenn in dem vom Schulträger gezahlten Entgelt eine "Ausgleichszulage" des Auswärtigen Amtes bzw Bundesverwaltungsamts enthalten ist. Ebenso unerheblich ist, daß der Beschäftigte von seinem bisherigen Arbeitgeber für diese Tätigkeit (ohne Fortzahlung von Dienstbezügen) beurlaubt ist und die entsprechenden Zeiten beamtenversorgungsrechtlich berücksichtigt werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1664900 |
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