Entscheidungsstichwort (Thema)

Erkrankung durch Blei. Berufskrankheit. Verschlimmerung. Kausalität. Blutbleispiegel

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Tod ist auch dann als Folge einer Berufskrankheit eingetreten, wenn ein hiervon unabhängiges Leiden durch die Verabreichung eines Medikaments zur Behandlung der Berufskrankheit wesentlich verschlimmert wurde und hierdurch zum Tode geführt hat.

2. Auch ein geringfügig erhöhter Blutbleispiegel ist eine Berufskrankheit iS der Nr 6 der Anl 1 zur 7. BKVO ("Erkrankung durch Blei"). Unerheblich ist, ob die entsprechenden Werte arbeitsmedizinisch oder gewerbetoxikologisch "noch tolerierbar" sind.

 

Orientierungssatz

1. Zur Frage des Zusammenhangs einer dekompensierten Niereninsuffizienz bei Schrumpfnierenbildung mit den Auswirkungen des zur Senkung des Blutbleispiegels eingesetzten Medikaments Metalcaptase .

2. Eine "Erkrankung durch Blei" iS der BKVO setzt nicht zwingend das Vorhandensein der typischen Symptome einer "Bleikrankheit" voraus. Der Begriff "Erkrankung durch Blei" bringt zum Ausdruck, daß jegliche Erkrankung unabhängig von ihrem Erscheinungsbild erfaßt sein soll, sofern sie nur unmittelbare Folge einer chemischen Bleieinwirkung ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667438

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