Entscheidungsstichwort (Thema)
Eingruppierung einer Fernschreiberin bei der Bundeswehr
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Urteil vom 05.09.2005; Aktenzeichen 17 Sa 283/05 E) |
ArbG Wilhelmshaven (Urteil vom 17.12.2004; Aktenzeichen 1 Ca 714/03 E) |
Tenor
- Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. September 2005 – 17 Sa 283/05 E – wird zurückgewiesen.
- Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313a Abs. 1 ZPO abgesehen, weil die Parteien darauf verzichtet haben.
Unterschriften
Bepler, Creutzfeldt, Bott, Valentien, Pfeil
Fundstellen
Dokument-Index HI1727254 |
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