Leitsatz (redaktionell)
Ein Arbeitgeber, der auswandert, kann nicht geltend machen, damit sein infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein von ihm eingegangenes Arbeitsverhältnis beendet.
Normenkette
Fundstellen
BB 1960, 663 (LT1) |
DB 1960, 698 (LT1) |
RdA 1960, 358 (LT1) |
AP § 242 BGB Geschäftsgrundlage (LT1), Nr 3 |
ArbuR 1960, 349 (LT1) |
PraktArbR KSchG § 1 Abs 1, Nr 343 (LT1) |
WA 1960, 103 (LT1) |
WA 1960, 97 (LT1) |
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