Die Vorschriften des Betäubungsmittel- und Atomrechts, des Konsumcannabisgesetzes, des Medizinal- Cannabisgesetzes,[1] des Anti-Doping-Gesetzes und des Tierschutzgesetzes bleiben unberührt.

[1] Eingefügt durch Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) vom 27.03.2024. Anzuwenden ab 01.04.2024.

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