Entscheidungsstichwort (Thema)

Behinderung der Betriebsratsarbeit

 

Leitsatz (redaktionell)

Die monatliche Bekanntgabe der Kosten des Betriebsrats ist strafbar und zu unterlassen.

 

Normenkette

BetrVG §§ 78, 119

 

Fundstellen

Haufe-Index 442521

AiB 1987, 140-140 (LT1)

BetrR 1987, 419-420 (LT)

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