Rz. 57

War der Anwalt bereits im Versteigerungs- und/oder Verteilungsverfahren beauftragt, entsteht die dortige Vergütung gesondert neben der Vergütung aus Anm. Nr. 6 zu VV 3311.

 

Beispiel: Vertretung im Versteigerungs- und im Verteilungsverfahren mit Einstellungsantrag

Der Anwalt stellt für den Mandanten den Antrag auf Versteigerung des gemeinsamen Grundstücks (jeweils ½-Miteigentumsanteil). Der Streitwert wird entsprechend dem Verkehrswert auf 400.000 EUR festgesetzt. Der Anwalt des anderen Miteigentümers stellt daraufhin einen Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens, der zurückgewiesen wird (Wert: 80.000 EUR). Anschließend nehmen die Anwälte am Versteigerungstermin und am späteren Verteilungstermin teil. Der zu verteilende Erlös beträgt 300.000 EUR.

Im Versteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens (Anm. Nr. 1 zu VV 3311) entsteht die Verfahrensgebühr nach VV 3311 aus 200.000 EUR (§ 26 Nr. 2). Hinzu kommt noch eine 0,4-Terminsgebühr nach Anm. S. 1 zu VV 3312 und eine weitere 0,4-Verfahrensgebühr für das Verteilungsverfahren aus 150.000 EUR.

Daneben erhält der Anwalt die Vergütung für den Einstellungsantrag nach Anm. Nr. 6 zu VV 3311 gesondert.

I. Versteigerungs- und Verteilungsverfahren

 
1. 0,4-Verfahrensgebühr, Anm. Nr. 1 zu VV 3311 (Wert: 200.000 EUR)   887,60 EUR
2. 0,4-Terminsgebühr, VV 3312 (Wert: 200.000 EUR)   887,60 EUR
3. 0,4-Verfahrensgebühr, Anm. Nr. 2 zu VV 3311 (Wert: 150.000 EUR)   774,80 EUR
4. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 2.570,00 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   488,30 EUR
Gesamt   3.058,30 EUR

II. Verfahren über den Einstellungsantrag

 
1. 0,4-Verfahrensgebühr, Anm. Nr. 6 zu VV 3311 (Wert: 80.000 EUR)   586,80 EUR
2. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 606,80 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   115,29 EUR
Gesamt   722,09 EUR
 

Beispiel: Verhandlung mit Einigung über die Aufhebung des Verfahrens

Der Anwalt beantragt für den Mandanten die Teilungsversteigerung der im jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie (Wert: 360.000 EUR). Der geschiedene Ehemann beauftragt ebenfalls einen Anwalt. Die Anwälte verhandeln daraufhin untereinander über die Aufhebung des Verfahrens und erzielen eine Einigung über die Verwertung des Grundstücks, so dass der Versteigerungsantrag zurückgenommen wird.

Im Verfahren über die Verhandlungen zur Aufhebung des Verfahrens kommt jetzt noch eine 1,0-Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003 hinzu.

I. Versteigerungs- und Verteilungsverfahren

 
1. 0,4-Verfahrensgebühr, Anm. Nr. 1 zu VV 3311 (Wert: 180.000 EUR)   850,00 EUR
2. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 870,00 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   165,30 EUR
Gesamt   1.035,30 EUR

II. Verhandlung über die Aufhebung des Verfahrens

 
1. 0,4-Verfahrensgebühr, Anm. Nr. 6 zu VV 3311 (Wert: 180.000 EUR)   850,00 EUR
2. 1,0-Einigungsgebühr, VV 1000, 1003 (Wert: 180.000 EUR)   2.125,00 EUR
3. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 2.995,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   569,05 EUR
Gesamt   3.564,05 EUR

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