Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

A. Vorbemerkungen

Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen. Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken. Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern (Hauptschlüsselzahlen). Unterschlüsselungen bestehen aus einer Hauptschlüsselzahl (erster Teil) und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben (zweiter Teil). Erster und zweiter Teil sind durch einen Punkt getrennt. Der zweite Teil kann bei bestimmten Verschlüsselungen weitere Ziffern/ Buchstaben enthalten. Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inland. Die einzutragenden Schlüsselzahlen müssen die Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben vollständig erfassen. Für die Hauptschlüsselzahlen 05, 44, 50, 51, 70, 71 und 79 ist die Verwendung von Unterschlüsselungen obligatorisch. Häufungen sind durch Komma und Alternativen durch Schrägstrich zu trennen. Harmonisierte Schlüsselzahlen sind vor den nationalen aufzuführen. Bei der Ausstellung eines Führerscheins ist der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen zu informieren.

B. Liste der Schlüsselzahlen

I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union

 
Lfd. Nr. Schlüsselzahl
1 01 Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz
2 01.01 Brille
3 01.02 Kontaktlinse(n)
4 01.03 Schutzbrille*
5 01.05 Augenschutz
6 01.06 Brille oder Kontaktlinsen
7 01.07 Spezifische optische Hilfe
8 02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
9 03 Prothese/Orthese der Gliedmaßen
10 03.01 Prothese/Orthese der Arme
11 03.02 Prothese/Orthese der Beine
12 05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen:*
13 05.01 Nur bei Tageslicht*
14 05.02 In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region …*
15 05.03 Ohne Beifahrer/Sozius*
16 05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als … km/h*
17 05.05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist*
18 05.06 Ohne Anhänger*
19 05.07 Nicht gültig auf Autobahnen*
20 05.08 Kein Alkohol*
21 10 Angepasste Schaltung
22 10.02 Automatische Wahl des Getriebeganges
23 10.04 Angepasste Schalteinrichtungen
24 15 Angepasste Kupplung
25 15.01 Angepasstes Kupplungspedal
26 15.02 Handkupplung
27 15.03 Automatische Kupplung
28 15.04 Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Kupplungspedals zu verhindern
29 20 Angepasste Bremsmechanismen
30 20.01 Angepasstes Bremspedal
31 20.03 Bremspedal, geeignet für Betätigung mit dem linken Fuß
32 20.04 Bremspedal mit Gleitschiene
33 20.05 Bremspedal (Kipppedal)
34 20.06 Mit der Hand betätigte Bremse
35 20.07 Bremsbetätigung mit maximaler Kraft von … N(*) (z.B.: "20.07(300N)")"
36 20.09 Angepasste Feststellbremse
37 20.12 Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Bremspedals zu verhindern
38 20.13 Mit dem Knie betätigte Bremse
39 20.14 Durch Fremdkraft unterstützte Bremsanlage
40 25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
41 25.01 Angepasstes Gaspedal
42 25.03 Gaspedal (Kipppedal)
43 25.04 Handgas
44 25.05 Mit dem Knie betätigter Gashebel
45 25.06 Durch Fremdkraft unterstützte Betätigung des Gaspedals/-hebels
46 25.08 Gaspedal links
47 25.09 Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gaspedals zu verhindern
48 30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen*
49 31 Anpassungen und Sicherungen der Pedale
50 31.01 ExtraSatz Parallelpedale
51 31.02 Pedale auf der gleichen (oder fast gleichen) Ebene
52 31.03 Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gas- und des Bremspedals zu verhindern, wenn Pedale nicht mit dem Fuß betätigt werden
53 31.04 Bodenerhöhung
54 32 Kombinierte Beschleunigungs- und Betriebsbremsvorrichtungen
55 32.01 Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit einer Hand betätigte Vorrichtung
56 32.02 Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit Fremdkraft betätigte Vorrichtung
57 33 Kombinierte Betriebsbrems-, Beschleunigungs- und Lenkvorrichtungen
58 33.01 Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit einer Hand betätigte Vorrichtung
59 33.02 Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit zwei Händen betätigte Vorrichtung
60 35 Angepasste Bedienvorrichtungen (Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.)
61 35.02 Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen
62 35.03 Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der linken Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen
63 35.04 Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der rechten Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen
64 35.05 Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung und Beschleunigungs- und Bremsvorrichtungen loszulassen
65 40 Angepasste Lenkung
66 40.01 Lenkung mit maximaler Kraft von … N(*) (z.B.: "40.01(140N)")"
67 40.05 Angepasstes Lenkrad (mit ve...

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