Die Wohnungseigentümer holen ein Gutachten des Sachverständigen S ein über den Zustand eines Walnussbaums. Nach diesem Gutachten beantragt Wohnungseigentümer K, den Walnussbaum zu fällen. Diesen Antrag lehnen die anderen Wohnungseigentümer mehrheitlich ab. Denn das Gutachten schlägt alternativ vor, einfach die Krone des Baumes einkürzen und Totholz beseitigen zu lassen. Dies hält die Mehrheit der Wohnungseigentümer für richtig und beschließt entsprechend. Gegen diese beiden Beschlüsse geht Wohnungseigentümer K vor. Ferner erhebt er eine Beschlussersetzungsklage. Auch das AG holt ein Gutachten ein. Dieses kommt zum Ergebnis, dass die Entscheidung, den Baum nicht zu fällen, jetzt nicht mehr vertretbar ist. Auf dieser Grundlage gibt das AG der Anfechtungsklage statt und ersetzt den Negativbeschluss. Gegen dieses Urteil legen die anderen Wohnungseigentümer Berufung ein. Im Berufungsverfahren erledigt sich der Rechtsstreit in Bezug auf die Anfechtungsklage. In Bezug auf die Beschlussersetzungsklage nehmen die beklagten Wohnungseigentümer ihre Berufung zurück. Das LG muss nun nur noch über die Kosten des Rechtsstreits entscheiden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge