Betrachtet man die Ausgaben der Beratungs- und Prozesskostenhilfe[9] in den letzten Jahren, erkennt man, dass die Ausgaben nicht weiter angestiegen sind, sondern in den letzten fünf Jahren in etwa stagnieren. Ein größerer Anstieg war nur in den Jahren zuvor zu verzeichnen.[10] Dieser starke Anstieg kann aber seine Ursachen auch in anderen Begleiterscheinungen haben. Etwa der Wechsel von der bisherigen BRAGO zum RVG, durch das eine nicht unerhebliche Kostensteigerung zu verzeichnen war. Die neuen Regelungen zum SGB II (Hartz IV) sowie eine steigende Arbeitslosigkeit können ebenfalls als Gründe herangezogen werden. Vergessen werden darf ebenfalls nicht, dass sich auch die Zeiten verändert haben. Die Bürger sehen sich in den letzten Jahren durchaus Problemen gegenüber, die zuvor nicht oder nicht in dem Ausmaße vorhanden waren. Als Beispiel dürfen Problematiken rund um die neuen Medien wie Internet angeführt werden. Durch eine zudem gesteigerte Medienlandschaft werden die Bürger zunehmend für Probleme und Rechte sensibilisiert, die sie zuvor nicht kannten oder bei denen sie auf die Richtigkeit der Entscheidungen vertrauten (Beispiel: Behördenbescheide). Alles in allem zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dass eine Reform beider Rechte nicht zwingend notwendig ist, sondern dass mit beiden Gesetzen hervorragende Regelungen geschaffen wurden, bei deren korrekter Anwendung dieselben Ziele erreicht werden könnten, ohne dass hierdurch der Rechtsstaat am Justizgewährungsanspruch Veränderungen vornehmen müsste. Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe sind die vom Gesetzgeber gewählten Instrumente, hilfsbedürftigen Beteiligten oder Parteien den grundgesetzlich gem. Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen.[11] Dieser Grundsatz muss gewahrt bleiben.

[9] Abrufbar bspw. über das Bundesamt der Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Beratungshilfe/Beratungshilfe_node.html.
[10] Etwa im vom Jahr 2004 auf das Jahr 2005.
[11] Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel, Beratungs-, Prozess-, Verfahrenskostenhilfe, 1. Aufl. 2010, Rn 392b.

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