Für das Verfahren auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 71 AUG entsteht eine Festgebühr von 15,00 EUR (Nr. 1711 FamGKG-KostVerz.). Auslagen fallen nach Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz an. Zustellungskosten sind von der ersten Zustellung an in Ansatz zu bringen, da eine Festgebühr entsteht. Es haftet derjenige, der die Ausstellung des Formblatts beantragt hat (§ 21 Abs. 1 FamGKG).

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