Neben dem zum 1.8.2014 in Kraft getretenen 2. KostRMoG hat der Gesetzgeber eine weitere für die Anwaltsvergütung wichtige Reform auf den Weg gebracht. Zum 1.1.2014 sind wichtige Vorschriften der Beratungs- und Prozesskostenhilfe geändert worden. So ist es z. B. möglich, mit einem Beratungshilfemandanten Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Der Anwalt hat jetzt auch die Möglichkeit, im Nachhinein die Aufhebung der Beratungshilfe zu beantragen, wenn der Rechtsuchende zu Einkommen oder Vermögen gelangt ist. Auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe haben sich zum Teil wichtige Veränderungen ergeben. Insbesondere sind neue Formulare eingeführt worden. Mit sämtlichen Änderungen befasst sich die Autorin und stellt diese anschaulich und ausführlich dar. Auch die neuen Formulare werden abgedruckt und erläutert. Wer sich (leider) regelmäßig mit Prozess- und Beratungshilfemandaten befassen muss, sollte auf die wertvolle Einführung nicht verzichten.

Autor: Norbert Schneider

Norbert Schneider

AGS 3/2014, S. IV

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