Obwohl das 2. KostRMoG bereits zum 1.8.2013 in Kraft getreten ist, bereiten die Übergangsregelungen der einzelnen Kostengesetze in einer Vielzahl von Fällen noch immer Probleme, weil gerichtliche Verfahren mit einer langen Dauer erst jetzt nach und nach abgeschlossen werden und nun etwa die Berechnung der PKH/VKH-Vergütung oder die Kostenfestsetzung erfolgen muss. Gleiches gilt für die Gerichtskosten. Insoweit hatten die Gerichte bereits über Streitfragen zum Übergangsrecht zu entscheiden. Es soll daher nachfolgend kurz auf die wichtigsten Problemfälle eingegangen werden.

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