Zur Festsetzung der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten des nachfolgenden – von einem Rechtsschutzversicherer in Prozessstandschaft für seine Versicherungsnehmer geführten – Hauptsacheverfahrens.

BGH, Beschl. v. 8.10.2013 – VIII ZB 61/12

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