Die Entscheidung liegt auf der Linie der h.M. in Rspr. und Lit. Dazu hat gerade auch das AG Berlin-Mitte Stellung genommen (AGS 2023, 357). Auf die dortige Anmerkung kann daher verwiesen werden.

Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg

AGS 9/2023, S. 410

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