Im Januar 2020 haben die Wohnungseigentümer WE 1 und 2 gegen die übrigen Wohnungseigentümer, die WE 3 bis 10 betreffend die Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft Klage erhoben. In dem Rechtsstreit haben sich die Wohnungseigentümer WE 3 und 4 durch Rechtsanwalt B und die Wohnungseigentümer WE 5 bis 10 durch den vom Verwalter bestellten Rechtsanwalt C vertreten lassen. Das AG hat durch Urt. v. 7.7.2020 nach mündlicher Verhandlung die Klage auf Kosten der Kläger abgewiesen und den Streitwert auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

Die Beklagten haben folgende Kostenfestsetzungsanträge eingereicht:

 
 
I. Kostenfestsetzungsantrag der WE 3 und 4  
1. 1,3 + 0,3-Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 1008 VV 240,00 EUR
  (Wert: 2.000,00 EUR)  
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 180,00 EUR
  (Wert: 2.000,00 EUR)  
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
4. 16 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 70,40 EUR
  Gesamt 510,40 EUR
II. Kostenfestsetzungsantrag der WE 5–10  
1. 1,3 + 1,5-Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 1008 VV 420,00 EUR
  (Wert: 2.000,00 EUR)  
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 180,00 EUR
  (Wert: 2.000,00 EUR)  
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
4. 16 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 99,20 EUR
  Gesamt 719,20 EUR

Welche Entscheidungen wird der Rechtspfleger auf diese Kostenfestsetzungsanträge treffen?

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge