a) Antragsbefugnis des Rechtsanwalts

Liegt kein Erbschein nach dem verstorbenen Mandanten K vor oder ist die Erbfolge ungeklärt, erstreckt sich die Prozessvollmacht nach dem Tod des K auf dessen unbekannte Erben. Folglich kann Rechtsanwalt A den Kostenfestsetzungsantrag zugunsten der unbekannten Erben des K stellen.[4] Der Umschreibung der Vollstreckungsklausel gem. § 727 ZPO bedarf es nicht. Sie scheitert auch daran, dass gar nicht bekannt ist, auf wen die Vollstreckungsklausel umgeschrieben werden soll.

b) Berechnung der außergerichtlichen Kosten

Für die Vertretung des verstorbenen K ist Rechtsanwalt A die 1,3-Verfahrensgebühr und die 1,2-Terminsgebühr angefallen. Da Rechtanwalt A jedoch nach dessen Tod infolge der fortgeltenden Prozessvollmacht für den oder die unbekannten Erben des K weiter tätig geworden ist, ist die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV zu erhöhen. Weil einerseits nicht bekannt ist, wie viele Erben K hat, andererseits aber feststeht, dass dies mindestens ein Erbe (letztlich der Fiskus) ist, kann Rechtsanwalt A zumindest eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV geltend machen. Dabei wird Rechtsanwalt A den Kostenfestsetzungsantrag insoweit unter dem Vorbehalt der Nachforderung weiterer Gebührenerhöhungen für den Fall vorstellen, dass mehr als ein Erbe vorhanden ist. Steht später fest, von wem K beerbt worden ist, kann ggfs. die Nachfestsetzung der weiteren Gebührenerhöhungen betrieben werden, wenn mehr als eine Person Erbe geworden ist. In diesem Fall bedarf es jedoch der Umschreibung der Vollstreckungsklausel des Urteils auf die nunmehr bekannt gewordenen Erben.

Für die unbekannten Erben des K wird Rechtsanwalt A derzeit folgende außergerichtliche Kosten zur Festsetzung anmelden:

 
 
1. 1,3 + 0,3-Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 1008 VV 982,40 EUR
  (Wert: 10.000,00 EUR)  
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 736,80 EUR
  (Wert: 10.000,00 EUR)  
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 330,45 EUR
  Gesamt 2.069,65 EUR
[4] S. FG Dessau-Roßlau AGS 2022, 371 [Hansens], in diesem Heft.

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