Der Kläger hatte die ihm in einem PKH-Prüfungsverfahren entstandene 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV als Schadensersatz gegen den Beklagten einklagen wollen und dafür die Bewilligung von PKH beantragt. Das AG hat den PKH-Antrag zurückgewiesen. Die Beschwerde hatte Erfolg.

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