Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger spricht eine generelle Vermutung dafür, dass der auf Verfahrenskostenhilfe angewiesene Antragsgegner ohne anwaltliche Hilfe nicht in der Lage sein werde, seine Verfahrensrechte sachgemäß und wirksam wahrzunehmen. Die eingeführten Formulare verweisen den Antragsgegner zu Recht auf die dringende Notwendigkeit fachkundiger Beratung.

OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.4.2015 – 13 WF 85/15

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