Die sich aus § 1 InsVV ergebende Berechnungsgrundlage ist dann Basis der sog. Regelvergütung. Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel

 
Hinweis

1. von den ersten 35.000 EUR der Insolvenzmasse 40 %,

2. von dem Mehrbetrag bis zu 70.000 EUR 26 %,

3. von dem Mehrbetrag bis zu 350.000 EUR 7,5 %,

4. von dem Mehrbetrag bis zu 700.000 EUR 3,3 %,

5. von dem Mehrbetrag bis zu 35.000.000 EUR 2,2 %,

6. von dem Mehrbetrag bis zu 70.000.000 EUR 1,1 %,

7. von dem Mehrbetrag bis zu 350.000.000 EUR 0,5 %,

8. von dem Mehrbetrag bis zu 700.000.000 EUR 0,4 %,

9. von dem darüberhinausgehenden Betrag 0,2 %.

Dies erscheint auf den ersten Blick recht viel. Doch – liebe Leserinnen und Leser – nicht jedes Verfahren ist einträglich und gewinnbringend. Tatsächlich wird die Insolvenzverwaltervergütung häufig in der Berichterstattung negativ i.S.v. ausufernd dargestellt.[6] Bisweilen wird sogar über angeblich gierige Verwalter berichtet.[7] Betrachtet man indes dann den tatsächlichen Einzelfall, zeigt sich, dass häufig "nichts dahintersteckt." So mag zwar ein Verfahren auf den ersten Blick "üppig" honoriert werden. Bricht man dann dieses "üppige" Honorar auf die einzelnen Jahre der Tätigkeit herunter, zeigt sich, dass u.U. noch nicht einmal ein Honorar von 1.000,00 EUR/Jahr "verbleibt." Auch in besser dotierten Verfahren muss zudem betrachtet werden, welcher logistischer Aufwand und welcher Einsatz an Ressourcen dahintersteckt. So arbeitet in Großverfahren häufig ein umfangreicher Mitarbeiterstab jahrelang einzig an einem Verfahren; hinzu kommt eine Haftung in schwindelerregender Höhe, die "Normalsterbliche" kaum ruhig schlafen lassen würde. Hinzu kommt der sog. und in der InsO gültige Querfinanzierungsgedanke, der besagt, dass "auskömmliche" Verfahren als Kompensation für Sachverhalte mit wenig auskömmlicher Vergütung dienen. Letztlich sind also die gut dotierten Sachverhalte "rar" und werden in naher Zukunft zweifelsfrei rarer.

[6] Rechel, a.a.O., 1 ff. listet eine Fülle an negative Fällen auf; s. auch: LG Konstanz ZInsO 1999, 589; s. auch den Bericht in Spiegel, Ausgabe vom 21.7.2003 (Heft 30/2003), abrufbar unter: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-27779300.html; Manager-Magazin, Ausgabe vom 25.2.2009, abrufbar unter: http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/a-599652.html.
[7] S. z.B. Artikel des Schwarzwälder Boten vom 30.1.2021 über angeblich gierige Verwalter.

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