Der Kläger hat durch seinen am 4.1.2021 beauftragten Rechtsanwalt Zahlungsklage über 12.000,00 EUR erhoben. Das Gericht schlägt den in dem Termin zur mündlichen Verhandlung erschienenen Parteien und deren Prozessbevollmächtigten vor, den Streit in bestimmter Weise vergleichsweise zu beenden. Im Rahmen der hieraufhin in dem Termin geführten Vergleichsverhandlungen erörtern die Rechtsanwälte auch eine weitere streitige, jedoch nicht rechtshängige Kaufpreisforderung des Klägers gegen den Beklagten i.H.v. 8.000,00 EUR. Die Parteien einigen sich unter Mitwirkung ihrer Prozessbevollmächtigten sowohl über die Klageforderung als auch über die Kaufpreisforderung. Sie schließen deshalb vor dem Gericht folgenden Vergleich, der protokolliert wurde:

Zitat

"Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger zum Ausgleich der Klageforderung einen Betrag von 10.000,00 EUR und zum Ausgleich der Kaufpreisforderung weitere 6.000,00 EUR zu zahlen."

Welche Vergütung steht dem Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen seinen Mandanten zu?

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