In einem Auslieferungsverfahren hat das AG dem Verfolgten die Rechtsanwältin als Pflichtbeistand/-verteidigerin beigeordnet. Diese beantragte mit Schreiben vom 2.6.2021, gem. § 46 Abs. 2 RVG die gerichtliche Feststellung, dass die Übersetzung von 259 Seiten aus den Verfahrensakten des dem Antrag auf Auslieferung zugrundeliegenden, in Serbien geführten Strafverfahren für eine ordnungsgemäße Verteidigung notwendig sei.

Mit Beschl. v. 15.6.2021 stellte das AG die Notwendigkeit der Übersetzung fest. Eine vorherige Anhörung des Bezirksrevisors erfolgte nicht. Der Beschluss enthält keine Gründe.

Mit Schreiben vom 4.8.2021 beantragte die Pflichtverteidigerin unter Rechnungsvorlage die Erstattung der angefallenen Übersetzerkosten i.H.v. insgesamt 25.000,63 EUR direkt an die Übersetzerin. Der Kostenbeamte verlangte mit Schreiben vom 1.9.2021 eine Glaubhaftmachung des Kostenansatzes. Nach Anhörung des Bezirksrevisors wurden die zu erstattenden Übersetzungskosten mit Beschl. v. 7.4.2022 auf 14.615,25 EUR festgesetzt, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (UdG) – ohne weitere Begründung – bei einer Vielzahl der übersetzten Dokumente deren Übersetzung für eine sachgerechte Verteidigung nicht für erforderlich erachtete. Mit Beschl. v. 20.4.2022 wurde eine weitere Vergütung i.H.v. 2.776,90 EUR festgesetzt, die der UdG versehentlich nicht anerkannt hatte.

Die Pflichtverteidigerin hat Erinnerung gegen den Festsetzungsbeschluss erhoben und unter Verweis auf die vom AG festgestellte Notwendigkeit der Übersetzung die Zahlung der gesamten beantragten Übersetzungskosten beantragt. Der UdG half der Erinnerung nicht ab. Das AG hat der Erinnerung in vollem Umfang abgeholfen und die Festsetzungsbeschlüsse mit der Maßgabe aufgehoben, dass die weiteren Übersetzungskosten i.H.v. 7.808,48 EUR ebenfalls aus der Staatskasse zu zahlen sind. Die hiergegen von der Staatskasse eingelegte Beschwerde hat Landgericht Augsburg mit Beschl. v. 28.9.2022 verworfen. Die dagegen eingelegte weitere Beschwerde der Staatskasse hatte beim OLG München keinen Erfolg.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge