1. Nutzungen sind nur beim Streitwert zu berücksichtigen, soweit deren Hauptleistung kein Bestandteil der Klage ist.
  2. Bei betragsfrei gestellten Lebensversicherungen kann der Versicherer allenfalls die Verwaltungskosten fordern, was lediglich als wiederkehrende Leistung im Streitwert zu berücksichtigen ist.

OLG Rostock, Urt. v. 14.10.2021 – 4 U 50/21

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge