- Nutzungen sind nur beim Streitwert zu berücksichtigen, soweit deren Hauptleistung kein Bestandteil der Klage ist.
- Bei betragsfrei gestellten Lebensversicherungen kann der Versicherer allenfalls die Verwaltungskosten fordern, was lediglich als wiederkehrende Leistung im Streitwert zu berücksichtigen ist.
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