Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert bereits seit April 2008 eine Anpassung der Gebührentabellen des RVG angesichts der Tatsache, dass diese seit Juli 1994 unverändert geblieben sind. Zwar hat die Ablösung der BRAGO durch das RVG zum 1.7.2004 auch eine wirtschaftliche Verbesserung der Anwaltschaft in Deutschland gebracht, die Gebührentabellen für den Großteil der zivilrechtlichen Mandate sind aber – bis auf eine marginale Verschlechterung aus Anlass der Umstellung von DM auf EUR zum 1.1.2002 (durch das KostREuroUmstG v. 27.4.2001, BGBl 2001 I 751, vgl. Madert, AGS 2001, 266; Hauskötter, BRAGOprof. 2002, 70) – seit dem 1.7.1994 unverändert geblieben.

Nun haben der Präsident des DAV und der Präsident der BRAK am 15.12.2010 persönlich der Bundesministerin der Justiz Leutheusser-Schnarrenberger ein gemeinsames Schreiben von DAV und BRAK übergeben, mit dem die Forderung des DAV auf 15%-ige Anpassung der Anwaltsgebühren, der sich die BRAK und die Kammern seit Herbst 2009 angeschlossen haben, nachdrücklich wiederholt wird.

Dem gemeinsamen Schreiben von DAV und BRAK ist ein "Gemeinsamer Katalog von DAV und BRAK: Vorschläge zur strukturellen Änderung bzw. Ergänzung des RVG" beigefügt. Dieser Katalog umfasst im Einzelnen 17 Vorschläge zur Änderung des RVG im Rahmen der geforderten Gebührenanpassung in der laufenden Legislaturperiode. Als Beispiele, bei denen im Besonderen strukturelle Nachbesserungen notwendig sind, werden das Sozialrecht und das Ausländer- und Asylrecht benannt. Die Kernpunkte der Verbandsforderung auf Gebührenanpassung sowie die 17 Vorschläge für Änderungen beim RVG werden nachfolgend kurz skizziert.

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