Der Kläger hatte Stufenklage auf Auskunft und Zahlung eines danach noch zu beziffernden Betrages erhoben. Hinsichtlich des Auskunftsantrags erging Anerkenntnisurteil Nach Auskunftserteilung wurde der Leistungsantrag zurückgenommen. Das AG hat daraufhin die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger insgesamt auferlegt. Die hiergegen erhobene Beschwerde hatte Erfolg.

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