1Das für Soziales zuständige Ministerium gibt im Benehmen mit dem Brandenburger Steuerungskreis im Kalenderjahr 2022 ein Gutachten in Auftrag, welches die tatsächliche Leistungsentwicklung einschließlich der sich aus dieser ergebenden Auswirkungen auf die Ausgaben der Träger der Sozialhilfe wissenschaftlich evaluiert. 2Zu untersuchen sind die Ausgabenentwicklung für die Aufgabenwahrnehmung nach § 97 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die Kostenbestandteile sowie die Wirkungen der sozialhilfeergänzenden und -ersetzenden Leistungen. 3Gegenstand der Evaluierung ist auch die Auskömmlichkeit der Kostenausgleichsregelungen.

[1] § 15 geändert durch Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Anzuwenden ab 01.01.2020.

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