Entscheidungsstichwort (Thema)
Versicherungsschutz auch für den verbundenen Weiterbeschäftigungsantrag
Orientierungssatz
Der Versicherungsnehmer begeht keine Obliegenheitsverletzung gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, wenn er den Weiterbeschäftigungsantrag sofort mit Erhebung der Kündigungsschutzklage geltend macht.
Normenkette
ARB § 15 Abs. 1 Buchst. d; GKG § 19 Abs. 4
Fundstellen
Haufe-Index 605010 |
JurBüro 1987, 1856-1857 (KT) |
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