Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsschutz für die Verbindung des Weiterbeschäftigungsanspruchs mit der Kündigungsschutzklage

 

Orientierungssatz

1. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung kann gemäß ZPO § 259 als Anspruch auf künftige Leistung sofort mit der Kündigungsschutzklage verbunden werden, wenn für den Arbeitnehmer die Besorgnis gerechtfertigt ist, sein Arbeitgeber werde sich der Weiterbeschäftigung entziehen, weil die Kündigung auf Verstöße im Vertrauensbereich (angeblich unkorrekte Krankmeldung) gestützt war.

2. Bejaht man den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch bereits für die Zeit des Kündigungsschutzprozesses und läßt man seine Geltendmachung nach ZPO § 259 zu, so ist für Überlegungen gemäß ARB § 15 Abs 1 Buchst d dann kein Raum mehr.

 

Normenkette

ARB § 15 Abs. 1 Buchst. d; ZPO §§ 257, 259

 

Fundstellen

Haufe-Index 605015

RuS 1988, 16 (ST)

ZfSch 1988, 82

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge