Ersatzmutter ist eine Frau, die auf Grund einer Vereinbarung bereit ist,

 

1.

sich einer künstlichen oder natürlichen Befruchtung zu unterziehen oder

 

2.

einen nicht von ihr stammenden Embryo auf sich übertragen zu lassen oder sonst auszutragen

und das Kind nach der Geburt Dritten zur Adoption[1] [Bis 31.03.2021: Annahme als Kinder] oder zur sonstigen Aufnahme auf Dauer zu überlassen.

[1] Geändert durch Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz). Anzuwenden ab 01.04.2021.

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