Ersatzmutter ist eine Frau, die auf Grund einer Vereinbarung bereit ist,
1. |
sich einer künstlichen oder natürlichen Befruchtung zu unterziehen oder |
2. |
einen nicht von ihr stammenden Embryo auf sich übertragen zu lassen oder sonst auszutragen |
und das Kind nach der Geburt Dritten zur Adoption[1] [Bis 31.03.2021: Annahme als Kinder] oder zur sonstigen Aufnahme auf Dauer zu überlassen.
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