Leitsatz
Abrechnungsformalien und Verwalterentlastung
Normenkette
§ 28 WEG
Kommentar
- Das Fehlen einer Vermögensübersicht rechtfertigt nicht die Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung; ausreichend ist eine einfache Einnahmen-/Ausgabenabrechnung.
- Vorschüsse für die anwaltliche Vertretung der (restlichen) Eigentümergemeinschaft sind auch bei Obsiegen und Anordnung außergerichtlicher Kostenerstattung in die Jahresabrechnung aufzunehmen.
- Bei unbegründeten Vorwürfen gegen die Jahresabrechnung entspricht die Entlastung ordnungsgemäßer Verwaltung.
Link zur Entscheidung
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.04.2003, 20 W 209/01OLG Frankfurt a.M. v. 7.4.2003, 20 W 209/01, ZMR 8/2003, 594
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