Leitsatz

Abrechnungsformalien und Verwalterentlastung

 

Normenkette

§ 28 WEG

 

Kommentar

  1. Das Fehlen einer Vermögensübersicht rechtfertigt nicht die Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung; ausreichend ist eine einfache Einnahmen-/Ausgabenabrechnung.
  2. Vorschüsse für die anwaltliche Vertretung der (restlichen) Eigentümergemeinschaft sind auch bei Obsiegen und Anordnung außergerichtlicher Kostenerstattung in die Jahresabrechnung aufzunehmen.
  3. Bei unbegründeten Vorwürfen gegen die Jahresabrechnung entspricht die Entlastung ordnungsgemäßer Verwaltung.
 

Link zur Entscheidung

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.04.2003, 20 W 209/01OLG Frankfurt a.M. v. 7.4.2003, 20 W 209/01, ZMR 8/2003, 594

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