Rz. 1

Die Bearbeitung soll dem Anwender einen Überblick über die Gegenstands- und Verfahrenswerte, die Vergütung des Anwalts und die (Gerichts-)Kosten im Familienvermögensrecht ermöglichen. Grundlage der Darstellung sind sämtliche insoweit relevanten Kostengesetze (GKG/FamGKG/GNotKG/RVG). Das Familienvermögensrecht umfasst begrifflich alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Eheleute untereinander und auch im Verhältnis zu Dritten, sodass letztendlich auch alle in § 111 FamFG genannten Familiensachen mit vermögensrechtlichen Bezügen, Gegenstand der Bearbeitung sein könnten, vielleicht müssten. Schwerpunkt des Werks sind aber die vermögensrechtlichen Beziehungen, insoweit das Nebengüterrecht, gesetzlicher und vertraglicher Güterstand und die Auseinandersetzung zwischen Schwiegereltern und den Schwiegerkindern betroffen sind. Insoweit handelt es sich – mit Ausnahme der Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 2 FamFG – um Familienstreitsachen nach §§ 112 Nrn. 2 und 3 FamFG, insgesamt aber um Familiensachen nach § 111 Nrn. 9 und 10 FamFG. Die Darstellung in den Familiensachen beschränkt sich kosten- und vergütungsrechtlich deshalb auf diese Verfahren. Das Familienvermögensrecht komplementierend werden aber kosten- und vergütungsrechtlich auch Eheverträge, das Teilungsversteigerungsverfahren und das Insolvenzverfahren behandelt. Zur Beantwortung allgemeiner kosten- und vergütungsrechtlicher Fragen wird Bezug genommen auf das Werk aus der Reihe "Das familienrechtliche Mandat – Abrechnung in Familiensachen."

 

Rz. 2

Im Allgemeinen Teil werden die jeweils relevanten Gegenstands- und Verfahrenswerte der in den jeweiligen Kapiteln erläuterten Verfahren aufgeführt sowie die anwaltliche Vergütung und die jeweils entstehenden (Gerichts-)Kosten dargestellt. Im Besonderen Teil werden anhand von Abrechnungsbeispielen die in den Kapiteln der §§ 2, 3, 4, 7 und 10 aufgeführten und für den "vermögensrechtlichen Familienrechtlicher" relevanten Ansprüche vergütungs- und kostenrechtlich bearbeitet.

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