Rz. 11

Ist die abzuspaltende Untergemeinschaft klein, kann unproblematisch nach Muster B verfahren und lediglich bei dieser das Wohnungseigentum vorübergehend aufgehoben und anschließend neu aufgeteilt werden.[4] Handelt es sich um eine Gemeinschaft mit nur zwei Einheiten (Doppelhaushälfte), kann dieser Zwischenschritt entfallen.[5]

[4] Langhein, notar 2012, 128.
[5] Str. vgl. OLG Frankfurt DNotZ 2000, 78.

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