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Die KG ist aus zivilrechtlicher Sicht die perfekte Rechtsform für vermögensverwaltende Familienpools. Die Senioren können als Komplementäre die Geschäftsführung übernehmen und somit weiterhin eine größtmögliche Entscheidungsbefugnis behalten. Die persönliche Haftung der Komplementäre stellt bei rein vermögensverwaltenden Familienpools kein Problem dar, da die Risiken selbst einkalkuliert werden können und regelmäßig überschaubar sind. Die nachfolgenden Generationen werden Kommanditisten und haben damit nur eingeschränkte Mitspracherechte, haften dafür aber auch nur mit ihrer Einlage. Die Vertretungsbefugnis der Komplementäre lässt sich leicht über das Handelsregister nachweisen. Bei einem Wechsel im Gesellschafterbestand ist das Grundbuch nicht zu berichtigen. Auch minderjährige Familienmitglieder können als Kommanditisten ohne große Probleme an einem Familienpool in der Rechtsform einer vermögensverwaltenden KG beteiligt werden.

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