Rz. 403

Hat der Geschädigte noch keine endgültige Entscheidung über die Schadensabwicklung getroffen, verbleibt das Unfallfahrzeug bis auf weiteres auf dem Gelände einer Reparaturwerkstatt. Hierfür berechnet die Reparaturwerkstatt in aller Regel Standgeld als Ausgleich dafür, dass das Unfallfahrzeug einen Stellplatz auf dem Werkstattgelände in Anspruch nimmt. Die Kosten für Standgelder betragen 5 bis 15 EUR pro Tag. Die Ersatzfähigkeit derartiger Standgelder steht grundsätzlich nicht in Zweifel.[549] Bei der Berechnung der branchenüblichen Höhe bietet sich auch ein Rückgriff auf die o.g. Umfrage des VBA e.V. an.

 

Rz. 404

Der Geschädigte hat wie stets die ihm obliegende Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB zu beachten. In Erfüllung dieser Pflicht hat er den Zeitraum, für den Standgeld berechnet wird, so kurz wie möglich zu halten. Beispielsweise stellt es einen Verstoß gegen § 254 Abs. 2 BGB dar, wenn die Besichtigung des Fahrzeugs durch den Sachverständigen infolge eines verspäteten Auftrags verzögert wird und sich dadurch das Standgeld erhöht.[550]

 

Rz. 405

Grundsätzlich sollte der gegnerische Haftpflichtversicherer davon in Kenntnis gesetzt werden, dass laufend Standgelder anfallen.[551] Dadurch wird es dem Versicherer ermöglicht, durch eigene Dispositionen dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug kostenlos oder zumindest kostengünstiger untergestellt werden kann.

 

Rz. 406

Muster 8.109: Minimierung des Standgelds

 

Muster 8.109: Minimierung des Standgelds

_________________________ Versicherung AG

_________________________

_________________________

Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________

Schaden vom _________________________

Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Schadensache übersende ich Ihnen beiliegend das Original des nunmehr vorliegenden Schadensgutachtens des Sachverständigen _________________________. Danach trat an dem Unfallfahrzeug meines Mandanten ein wirtschaftlicher Totalschaden ein.

Das Unfallfahrzeug befindet sich weiterhin auf dem Gelände der Abschleppfirma _________________________. Dort wird pro Tag ein Standgeld in Höhe von _________________________ EUR fällig. Da das Unfallfahrzeug nach Maßgabe der Feststellungen des Sachverständigen keinen Restwert mehr aufweist, beabsichtigt mein Mandant, das Unfallfahrzeug zur Meidung weiterer Standgelder unverzüglich verschrotten zu lassen.

Nach Maßgabe meines bisherigen Kenntnisstandes gehe ich davon aus, dass die Verschuldens- und Verursachungsfrage für das Schadensereignis zwischen den Parteien streitig ist. Sollten Sie deshalb die Einholung eines verkehrsanalytischen Rekonstruktionsgutachtens für erforderlich erachten, bitte ich höflich um Rückantwort bis zum

_________________________ (4-Tages-Frist).

Nach Ablauf der vorgenannten Frist gehe ich davon aus, dass keine Einwände gegen die Verschrottung des Unfallfahrzeugs bestehen. In diesem Fall wird mein Mandant die dafür erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Das bis dahin verursachte Standgeld werde ich Ihnen zu gegebener Zeit gesondert nachweisen.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

[549] LG Köln VersR 1974, 1232, 1235; LG Duisburg, Urt. v. 6.3.2015 – 2 O 205/12 – juris.
[550] AG Oldenburg zfs 1997, 16; OLG Düsseldorf, Urt. v. 7.4.2008 – I-1 U 212/07, 1 U 212/07 – juris.
[551] AG Oldenburg zfs 1997, 16.

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