Rz. 23
Muster 8.4: Abstimmungsobliegenheit und Streitwert
Muster 8.4: Abstimmungsobliegenheit und Streitwert
_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG
_________________________ (Anschrift)
Schaden-Nr.: _________________________
_________________________ (Anrede),
in vorbezeichneter Gelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom _________________________, in dem Sie die Kostenübernahme unter Berufung auf § 15 Abs. 1d) cc) ARB 75 hinsichtlich der in Rechnung gestellten Geschäftsgebühr ablehnen.
Entgegen Ihrer Auffassung ist bei der Bezifferung der diesseitigen Rechtsanwaltsgebühren ein Streitwert von 155.000 EUR und nicht 722 EUR anzusetzen. Denn mit der Erteilung der Deckungszusage für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs aus einem Streitwert von 722 EUR ist die ursprüngliche Beschränkung auf eine Erstberatungsgebühr entfallen. Es ist insoweit aus einem Streitwert von 155.000 EUR abzurechnen, auch wenn es vorliegend, wegen eines Schreibfehlers, zu einem Versehen gekommen ist. Maßgeblich ist insoweit die formale Betrachtungsweise. Entscheidend ist also die mir zur Prüfung vorgelegte Frage Ihres Versicherungsnehmers, ob er aufgrund dieses Versehens eine Minderkilometervergütung in Höhe von 155.000 EUR von dem Autohaus beanspruchen kann.
Entgegen Ihrer Auffassung ist es vorliegend auch nicht zu einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag gekommen, weil es zumindest schon an der Kausalität zwischen der behaupteten Obliegenheitsverletzung und den entstandenen Gebühren mangelt.
Wie bereits oben dargelegt, ist mit der Deckungszusage für das Klageverfahren die ursprüngliche Beschränkung auf die reine Beratungstätigkeit entfallen (LG Frankfurt Urt. v. 20.7.2006 – 2 – 15 S 286/05 –, zfs 2006, 648).
Ich darf Sie daher höflich auffordern, den Mandanten von meiner Gebührenrechnung vom _________________________
in Höhe von _________________________ freizustellen
und die Rechtsanwaltsgebühren
bis spätestens zum _________________________ auf mein Geschäftskonto zu überweisen.
Freundliche Grüße
(Rechtsanwalt)
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